KENSTON Unternehmensgruppe” – Pressemitteilung vom 26.04.2016

KENSTON und Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen begründen strategische Kooperation Bereich der betrieblichen Altersversorgung – Alleinstellungskompetenz durch berufsrechtliche Abgrenzung

Die KENSTON Unternehmensgruppe aus Köln, in Form ihrer strategischen Gesellschaften „Kenston Pension GmbH“ und „Kenston Services GmbH“, und die Rechtsanwaltssozietät „Wilhelm Lachmair & Kollegen“ aus München haben mit sofortiger Wirkung eine langfristige, strategische Kooperation im Geschäftsbereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) samt den angrenzenden Beratungsbereichen geschlossen.

Die betriebliche Versorgung und Vergütung ist derzeit in aller Munde. Gerade die sich abzeichnenden massiven Leistungskürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die kommenden Rentnergenerationen, machen die zusätzliche Altersabsicherung über den Arbeitgeber unabdingbar. Ca. € 800 Mrd. handelsrechtliche Pensionsrückstellungen, die derzeit in deutschen Firmenbilanzen lagern, zeigen bereits zum heutigen Zeitpunkt, welches Marktumfeld und Geschäftsfeld hier existiert. Gerade deshalb ist hochqualifizierte Beratung für Unternehmen an dieser Stelle unabdingbar.

Beratung im Bereich der bAV bewegt sich allerdings zu weiten Teilen im klassischen Zivilrecht. Übergreifend tauchen Rechtsfragen beispielsweise aus dem Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und dem Bilanzrecht auf – also klassische Beratungsfelder für Rechtsberater. Die Versicherungswirtschaft selbst vermittelt seit mehr als drei Jahrzehnten den Eindruck, dass die betriebliche Altersversorgung ausschließlich ein Produktthema ist und die zugehörige Rechtsberatung klassisches Nebengeschäft sei. In der betrieblichen und gerichtlichen Praxis zeigt sich hingegen ein anderes Bild.

Genau an dieser Stelle setzt die strategische Kooperation von KENSTON und der Sozietät Lachmair an. Durch die Bündelung der jeweiligen Kernkompetenzen der Partner werden den Mandaten bzw. Arbeitgebern Alleinstellungslösungen angeboten. So werden rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen in diesem Zusammenhang von unabhängigen Beratern übernommen, ohne an eine Finanzdienstleistungsgesellschaft angebunden zu sein. Gleichzeitig werden die genannten Beratungsleistungen mit der versicherungsmathematischen Kompetenz von KENSTON ergänzt. Durch das hauseigene, hochspezialisierte Aktuariat werden die rechtlichen Lösungsansätze auf die bewertungsrechtlichen Vorgaben hin effizient abgestimmt.

Die Kanzlei „Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen“ ist historisch der kompetente Ansprechpartner für alle Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts. 1993 gegründet, hat sie sich neben dem traditionellen Bankrecht auf den komplexen und in seiner Entwicklung äußerst dynamischen Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisiert. Ihre kompromisslose Ausrichtung auf die Seite der Kapitalanleger sichert ihren Mandanten eine umfassende Unterstützung und eine engagierte Vertretung der Interessen.

Kenston bietet von der Gesamtausrichtung her seinen Kunden umfangreiche, marktführende Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und Vergütung sowie im diesbezüglich angrenzenden Bereich Human Resource (HR) an. Hierbei handelt es sich z. B. um Unternehmensberatungs-, Entgelt-, Outsourcing und Rechtsberatungsdienstleistungen sowie um Technologiedienstleistungen. Die strategische Gesellschaft „Kenston Pension GmbH“ fungiert hierbei, in ihrer Funktion als gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich ausschließlich auf die Themen bAV und Zeitwertkonten konzentriert. Die Kenston Pension GmbH betreut als bundesweites “Kompetenzcenter” Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Unternehmensberater und Finanzdienstleister sowie Unternehmen jeder Größe und Branche. Die „Kenston Services GmbH“ ergänzt diese Dienstleistungen, durch ihr eigenes Aktuariat, um sämtliche, erforderliche versicherungsmathematischen Dienstleistungen.

Wilhelm Lachmair und Dr. Nuriye Yildirim, Lachmair & Kollegen, zur Kooperation mit der KENSTON Unternehmensgruppe:
„Wir sind eine seit über zwanzig Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Arbeitsrechte spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit und sind darauf bedacht, juristisch und wirtschaftlich maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Dafür haben wir bereits mehrfach erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof Grundsatzurteile erstritten. Unserem Anspruch, auch im Bereich der bAV mandantenorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Strategien zu entwickeln, sehen wir durch die Kooperation mit der KENSTON Unternehmensgruppe, einem in Deutschland führenden Spezialisten in diesem Bereich, gerecht werden zu können. Unsere Mandanten werden von den Synergieeffekten aus der Kooperation profitieren – darin sind wir uns sicher. Wir freuen uns sehr, auf eine langfristige und enge Kooperation mit der KENSTON Unternehmensgruppe.“

Sebastian Uckermann, Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe, zur beschriebenen Zusammenarbeit:
„Ich freue mich ganz besonders, dass wir in eine vertiefte Kooperation mit der Sozietät Lachmair einsteigen konnten. In den zahlreichen, vorangegangenen Gesprächen konnte nicht nur eine große Vertrauensbasis aufgebaut und festgestellt werden. Auch wurde die gleiche, qualitativ hochwertige Ausrichtung deutlich: praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Mandantenlösungen auf Basis praktischer und wissenschaftlicher Kompetenz. Hierdurch werden wir gemeinsam Arbeitgebern umfangreiche Alleinstellungslösungen anbieten können, die der Komplexität des bAV-Markts gerecht werden. Die Langfristigkeit unserer Zusammenarbeit wird auch dadurch unterstrichen, dass die Sozietät Lachmair auch ab sofort an der Weiterentwicklung unseres bAV-Standardkommentars im Beck-Verlag maßgeblich mitarbeiten wird.“

Für Anfragen zu Funk- und Fernsehbeiträgen, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und Vortrags- bzw. Seminartätigkeiten der KENSTON Unternehmensgruppe kontaktieren Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:info@kenston.de.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen in diesem Zusammenhang gerne auch telefonisch unter 0221 9 333 933 – 0 zur Verfügung. Vielen Dank.