Unternehmen

Die Kenston Pension GmbH agiert, in ihrer Funktion als gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, als fokussierte Rechts- und Spezialdienstleistungsgesellschaft, die sich ausschließlich auf die Themengebiete der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und „artverwandter“ Umsetzungen konzentriert.

Zu den Tätigkeiten der Kenston Pension GmbH zählen vor allem Beratungsleistungen für Unternehmensmandate aller Größenordnungen aus allen Bereichen in folgenden, beispielhaft aufgeführten, Rechtsgebieten der betrieblichen Altersversorgung:

  • Arbeitsrecht;
  • Umwandlungsrecht;
  • Gesellschaftsrecht;
  • Steuer- und Bilanzrecht;
  • Sozialversicherungsrecht;
  • Versicherungsvertragsrecht;
  • Rechts- und Rentenberatungsrecht;
  • Haftungsrecht.

Hierbei werden Arbeitgeber bei allen Umsetzungen im Rahmen von betrieblichen Versorgungswerksgestaltungen rechtsabsichernd begleitet.

In dieser Ausrichtung betreut die Kenston Pension GmbH darüber hinaus als bundesweites und internationales “Kompetenzcenter” auch Mandanten aus folgenden Bereichen:

  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (bzw. entsprechende Gesellschaften);
  • Rechtsanwälte und Rechtsberater (bzw. entsprechende Gesellschaften);
  • Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister (bzw. entsprechende Gesellschaften).

Zielsetzung der Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und den genannten rechts-, steuer- und finanzberatenden Berufen ist regelmäßig die Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und „artverwandter“ Gebiete auf die Kenston Pension GmbH.

Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Kernbestandteil des Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw. registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht des Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts. Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der Interessenvertretung seiner Mandanten.

Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH sind Herr Sebastian Uckermann und Herr Patrick Drees.

Herr Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, ist gleichzeitig CO-CEO der KENSTON GRUPPE® (www.kenston.de), „Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V .“ (BRBZ) sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Darüber hinaus ist Herr Uckermann Herausgeber und Autor eines Standardkommentars zur betrieblichen Altersversorgung im Beck-Verlag.

Herr Drees, studierter Betriebswirt und gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, ist gleichzeitig ebenfalls CO-CEO der KENSTON GRUPPE®, Mitglied im Kuratorium des BRBZ sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Darüber hinaus ist Herr Drees Autor eines Standardkommentars zur betrieblichen Altersversorgung im Beck-Verlag.

Die PVK Pensionsverwaltung GmbH, 100%-ige Tochtergesellschaft der Kenston Pension GmbH, agiert als zentrale Spezialgesellschaft der KENSTON GRUPPE® zur Übernahme von Pensionsverpflichtungen. Die PVK Pensionsverwaltung GmbH ist auf Übertragungen nach dem deutschen Umwandlungsgesetz spezialisiert. Aber auch Übertragungen im Rahmen von Schuldbeitritten oder Schuldübernahmen zur Auslagerung von Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgungen werden über die Gesellschaft abgewickelt.