Kenston Pension GmbH

Die Kenston Pension GmbH ist ein Unternehmen der KENSTON Unternehmensgruppe.

Die Kenston Pension GmbH fungiert, in ihrer Funktion als gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich ausschließlich auf die Themengebiete der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten konzentriert. In dieser Ausrichtung betreut die Kenston Pension GmbH als bundesweites “Kompetenzcenter” Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen:

  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer;
  • Rechtsanwälte und Rechtsberater;
  • Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister sowie
  • Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen.

Zielsetzung der Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und den genannten rechts-, steuer- und finanzberatenden Berufen ist regelmäßig die Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten auf die Kenston Pension GmbH. Zu diesen Tätigkeiten zählen vor allem Beratungsleistungen in folgenden, beispielhaft aufgeführten, Rechtsgebieten der betrieblichen Altersversorgung:

  • Arbeitsrecht;
  • Steuer- und Bilanzrecht;
  • Sozialversicherungsrecht;
  • Versicherungsvertragsrecht;
  • Rechts- und Rentenberatungsrecht;
  • Haftungsrecht usw.

Die gleichen Tätigkeiten führt die Kenston Pension GmbH unmittelbar auch bei Unternehmensmandaten aus. Hierbei sollen im wesentlichen Arbeitgeber bei haftungsanfälligen Umsetzungen von Versorgungs- und Absicherungsstrategien in den aufgeführten Beratungsbereichen rechtssicher begleitet werden.
Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Kernbestandteil des Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw. registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht des Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts. Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der Interessenvertretung seiner Mandanten.

Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH und gleichzeitig die zur Ausübung der Rechts- und Rentenberatung im Themenfeld der betrieblichen Altersversorgung berechtigte Person ist Herr Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann „Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.“ sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten.