Spezialkompetenz: Auslagerung

Die Direktzusage stellt den wichtigsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung dar. Als Vorteile gelten insbesondere die hohe finanzwirtschaftliche Effizienz und die große Gestaltungsflexibilität. Trotz dieser unbestrittenen Vorteile denken immer mehr Unternehmen darüber nach, die Pensionsrückstellungen aus den Bilanzen auszulagern. Neben den rein ökonomischen Überlegungen haben auch Soft Facts erheblichen Einfluss.

Hauptsächliches Motiv, neben dem Argument einer angestrebten Unternehmensveräußerung, zur Auslagerung von unmittelbaren Versorgungszusagen sind bilanzpolitische Überlegungen, insbesondere die Verbesserung der Eigenkapitalquote sowie weiterer bilanzieller Kennzahlen. Damit soll ein verbessertes Rating erreicht werde. Die Unternehmen stehen dabei im Wettbewerb mit Konkurrenten, insbesondere aus dem angelsächsischen Raum, bei denen die Unternehmensfinanzierung mithilfe von Pensionsrückstellungen gänzlich unüblich ist.

Neben der Verbesserung des Bilanzbilds sind die Finanzierungswirkungen der Anlass für Outsourcing-Überlegungen. Obwohl die Bildung von Pensionsrückstellungen aufgrund des damit verbundenen Innenfinanzierungseffekts finanzwirtschaftlich hoch effizient ist, führt bei einer Vielzahl von Unternehmen die Leistungserbringung in Form von Rentenzahlungen aus Mitteln des Unternehmens zu Problemen im Bereich der Liquiditätsplanung. Außerdem macht die Pensionsverpflichtung bei einem unvorhergesehenen Risikoeintritt einen Schuldensprung (Bilanzsprungrisiko) und in der Folge kommt es zu einer unerwünschten Verschlechterung der Bilanzkennzahlen.

Aus Finanzierungsgründen ist entscheidend, ob die erzielbare Rendite auf das Versorgungsvermögen in etwa dem Abzinsungszinssatz auf der Passivseite der Bilanz für die Pensionsrückstellung entspricht. Steuerrechtlich wird der Berechnung der Pensionsrückstellung ein Zinssatz von 6 % p. a. zugrunde gelegt.  Handelsrechtlich ist bei der Berechnung der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren anzusetzen (Zinssatz gemäß der maßgeblichen Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Dieser Zinssatz valutiert grds. enorm unter dem genannten steuerlichen Gegenpart in Höhe von 6 %.

Die Kenston Pension GmbH ist in diesem Zusammenhang Ihr Partner und Dienstleister zu allen Fragen rund um die Auslagerung von betrieblichen Versorgungsverpflichtungen. Neben der entsprechenden Beratungsbegleitung administrieren und verwalten wir auch speziell eingerichtete Pensionsgesellschaften zur direkten Übernahme von Versorgungsverpflichtungen. Sprechen Sie uns an!

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