Kenston Pension GmbH im neuen Webseiten-Look

Die „Kenston Pension GmbH“ ist Ihr Partner für qualitativ hochwertige Rechtsberatungsumsetzungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Um dieser Hochwertigkeit Folge zu leisten, haben wir auch unsere Webseite „relauncht“! Besuchen Sie uns daher ab sofort „runderneuert“ unter www.kenston-pension.de. Wir freuen uns, auf eine weitere bzw. neue Zusammenarbeit.

Über uns
Die Kenston Pension GmbH fungiert, in ihrer Funktion als gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung (bAV), als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich ausschließlich auf die Themen bAV und von Zeitwertkonten konzentriert. Die Kenston Pension GmbH betreut als bundes- und europaweites “Kompetenzcenter” Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen „Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Unternehmensberater und Finanzdienstleister. Ziel der Zusammenarbeit und Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und Arbeitgebern sowie den genannten Berufsgruppen ist die Auslagerung aller erlaubnispflichtiger und haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der bAV und von Zeitwertkontenlösungen auf die Kenston Pension GmbH.

Zu diesen Tätigkeiten zählen vor allem Beratungsleistungen in folgenden, beispielhaft aufgeführten Rechtsgebieten der betrieblichen
Altersversorgung:

• Arbeitsrecht;
• Steuer- und Bilanzrecht;
• Sozialversicherungsrecht;
• Versicherungsvertragsrecht;
• Rechts- und Rentenberatungsrecht;
• Haftungsrecht usw.

Bei Unternehmensmandaten sollen im Wesentlichen Arbeitgeber bei haftungsanfälligen Umsetzungen von Versorgungs- und Absicherungsstrategien in den aufgeführten Beratungsbereichen rechtssicher begleitet werden. Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Kernbestandteil des Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw. registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht des
Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts.

Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der Interessenvertretung seiner Mandanten. Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH ist Herr Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe (www.kenston.de), »Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V .« sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten. Darüber hinaus ist Herr Uckermann Herausgeber und Autor des Standardkommentars „Das Recht der betrieblichen Altersversorgung“ im Beck-Verlag sowie des Fachbuchs „Betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten“ im Verlag „Schäffer-Poeschel“.

Weitere Informationen zu Veröffentlichungen und Dienstleistungen der Kenston Pension GmbH erhalten Sie unter www.kenston- pension.de. Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.