Das Dienstleistungsportal „Verbraucherhilfe 24“ aus München ist mit sofortiger Wirkung Partner des „Deutschen bAV Service“, um nun auch im Geschäftsbereich der betrieblichen Altersversorgung als strategischer Ansprechpartner zur Koordinierung aller erforderlich werdenden Beratungsleistungen für seine Mandanten agieren zu können.
Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der KENSTON Unternehmensgruppe zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – samt integrierter umfassender Rechtssicherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen „Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen. Die strategisch relevanten Beratungsgesellschaften der KENSTON Unternehmensgruppe sind in diesem Zusammenhang die Kenston Services GmbH und die Kenston Pension GmbH.
Die nun erfolgte Partnerschaft zwischen dem „Deutschen bAV Service“ bzw. KENSTON und der „Verbraucherhilfe 24“ ist die logische Weiterentwicklung der bereits bestehenden Zusammenarbeit. So haben beide Partner schon im Dezember 2016 eine gemeinsame Kooperation mit der Münchener Rechtsanwaltssozietät „Wilhelm Lachmair & Kollegen“ für das Geschäftsfeld „bAV“ geschlossen. Zielsetzung ist hierbei die Prüfung und Umsetzung der Rückabwicklung von bestehenden bAV-Verträgen. Somit garantiert die nun erfolgte Ergänzung der Zusammenarbeit den Partner und Mandanten der „Verbraucherhilfe 24“ absolute Komplettlösungen „aus einer Hand“.
Die betriebliche Versorgung und Vergütung ist derzeit in aller Munde. Gerade die sich abzeichnenden massiven Leistungskürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die kommenden Rentnergenerationen, machen die zusätzliche Altersabsicherung über den Arbeitgeber unabdingbar. Ca. € 800 Mrd. handelsrechtliche Pensionsrückstellungen, die derzeit in deutschen Firmenbilanzen lagern, zeigen bereits zum heutigen Zeitpunkt, welches Marktumfeld und Geschäftsfeld hier existiert. Aber auch die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV, z. B. in Form der Direktversicherung, bieten ein enormes Beratungspotenzial. Denn aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase sind Unternehmen aller Größenordnungen geradezu verpflichtet, entsprechende Versorgungswerke auf ihre finanzielle Tragfähigkeit hin zu prüfen und ggf. rückabzuwickeln. Rückabwicklung meint an dieser Stelle u. a. die Neugestaltung von Versorgungswerken mit einem ggf. einhergehenden Widerruf von zugrundeliegenden Versicherungsverträgen.
Das Portal Verbraucherhilfe24 versteht sich als Dienstleister im Bereich des Verbraucherschutzes und arbeitet mit einem breiten Netzwerk von Spezialisten in den jeweiligen Sparten zusammen. Das Team besteht aus Bank- und Finanzfachwirten sowie spezialisierten Anwälten mit viel Erfahrung im Durchsetzen von Verbraucherrechten. Verbraucherhilfe24 sieht sich als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher. Die Aufgabe von Verbraucherhilfe24 besteht darin, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Banken, Versicherungen und Konzernen durch erfahrene Rechtsexperten – ohne Kostenrisiko für die Betroffenen – zu unterstützen
Die Kanzlei „Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen“ ist historisch der kompetente Ansprechpartner für alle Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts und des Arbeitsrechts. 1993 gegründet, hat sie sich neben dem traditionellen Bankrecht auf den komplexen und in seiner Entwicklung äußerst dynamischen Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisiert. Ihre kompromisslose Ausrichtung auf die Seite der Kapitalanleger sichert ihren Mandanten eine umfassende Unterstützung und eine engagierte Vertretung der Interessen.
Kenston bietet von der Gesamtausrichtung her seinen Kunden umfangreiche, marktführende Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und Vergütung sowie im diesbezüglich angrenzenden Bereich Human Resource (HR) an. Hierbei handelt es sich z. B. um Unternehmensberatungs-, Entgelt-, Outsourcing und Rechtsberatungsdienstleistungen sowie um Technologiedienstleistungen. Die strategische Gesellschaft „Kenston Pension GmbH“ fungiert hierbei, in ihrer Funktion als gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich ausschließlich auf die Themen bAV und Zeitwertkonten konzentriert. Die Kenston Pension GmbH betreut als bundesweites “Kompetenzcenter” Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Unternehmensberater und Finanzdienstleister sowie Unternehmen jeder Größe und Branche. Die „Kenston Services GmbH“ ergänzt diese Dienstleistungen, durch ihr eigenes Aktuariat, um sämtliche, erforderliche versicherungsmathematischen Dienstleistungen.